Winterdienst
Räumen und Streuen vor Gewerbe und Wohnanlagen: pünktlich, dokumentiert, mit Haftungssicherheit für Eigentümer.

Wenn es schneit oder friert, muss es schnell gehen: Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Eingänge müssen zu den vorgeschriebenen Zeiten geräumt und gestreut sein. Unser Winterdienst übernimmt diese Pflicht für Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen, in Bereitschaft während der gesamten Wintersaison.
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Fläche dokumentiert. So haben Sie im Streitfall einen Nachweis, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind.
Winterdienst: Leistungen im Überblick
- Schneeräumung auf Gehwegen, Zufahrten, Stellplätzen und Eingängen
- Streuen bei Glätte mit Splitt oder abstumpfenden Mitteln, Salz nur wo zulässig
- Bereitschaft an allen Tagen der Wintersaison, auch an Wochenenden und Feiertagen
- Einhaltung der kommunalen Räum- und Streuzeiten
- Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit und Fläche
- Bereitstellung von Streugutbehältern und Streugut
- Frühjahrsreinigung: Entfernung von Streugutresten
- Kombination mit Facility Management und Pflege der Außenanlagen
Für wen wir diese Leistung erbringen
- Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
- Vermieter von Mehrfamilienhäusern
- Unternehmen, Praxen und Ladenlokale
- Gewerbeparks und Lagerflächen
Ihre Vorteile
Haftungssicherheit
Dokumentierte Einsätze belegen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Verlässliche Bereitschaft
Wir beobachten die Wetterlage und sind vor den vorgeschriebenen Zeiten vor Ort.
Saisonpauschale
Ein fester Preis für die ganze Saison, unabhängig von der Zahl der Einsätze.
Umlagefähig
Winterdienst zählt in Wohnanlagen zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Ablauf
- Anfrage: Telefon oder Kontaktformular.
- Kostenlose Besichtigung: Wir sehen uns das Objekt an und klären Umfang, Rhythmus und Zeiten.
- Festpreisangebot: Klar kalkuliert, ohne versteckte Kosten.
- Start: Festes Team, fester Ansprechpartner, regelmäßige Qualitätskontrolle.
FAQ
Häufige Fragen zur Winterdienst
Wann muss geräumt und gestreut sein?
Die Zeiten legt die jeweilige Stadt in ihrer Straßenreinigungssatzung fest, meist werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr bis 20 Uhr. Wir richten uns nach der Satzung Ihrer Kommune.
Wie wird der Winterdienst abgerechnet?
In der Regel als Saisonpauschale von November bis März, unabhängig von der Zahl der Einsätze. Auf Wunsch auch je Einsatz.
Dürfen Sie Salz streuen?
Viele Städte verbieten Streusalz auf Gehwegen oder erlauben es nur bei Eisregen. Wir setzen standardmäßig abstumpfende Mittel ein und Salz nur, wo es zulässig ist.
Bekomme ich einen Nachweis über die Einsätze?
Ja. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Fläche dokumentiert. Die Nachweise erhalten Sie auf Wunsch monatlich oder zum Saisonende.
Winterdienst anfragen
Kostenlose Besichtigung vor Ort. Sie erhalten ein Festpreisangebot, unverbindlich.