Pflege der Außenanlagen
Rasen, Hecken, Beete, Wege und Laub: gepflegte Außenanlagen für Wohnanlagen, Gewerbe und Privatgärten.

Gepflegte Außenanlagen sind der erste Eindruck eines Gebäudes, noch vor dem Eingang. Wir übernehmen die regelmäßige Pflege der Außenanlagen für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und Privatgärten: Rasen, Hecken, Beete, Wege und Laub, das ganze Jahr über.
Je nach Jahreszeit stellen wir einen Pflegeplan zusammen, damit Ihre Anlage immer ordentlich aussieht, ohne dass Sie sich kümmern müssen. Auf Wunsch kombinieren wir die Pflege der Außenanlagen mit unserem Facility Management.
Pflege der Außenanlagen: Leistungen im Überblick
- Rasen mähen, vertikutieren und Kanten schneiden
- Hecken und Sträucher schneiden
- Beete pflegen, Unkraut entfernen, mulchen
- Laub entfernen im Herbst
- Wege, Plätze und Einfahrten säubern
- Rückschnitt von Gehölzen
- Bewässerung und Pflanzarbeiten nach Absprache
- Entsorgung von Grünschnitt
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Für wen wir diese Leistung erbringen
- Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
- Gewerbeobjekte und Firmengelände
- Vermieter von Mehrfamilienhäusern
- Privathaushalte mit Garten
Ihre Vorteile
Ganzjähriger Pflegeplan
Frühjahr, Sommer, Herbst, Winter: Wir wissen, was wann ansteht, und planen entsprechend.
Umlagefähig
Die Pflege der Außenanlagen zählt in Wohnanlagen in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Entsorgung inklusive
Grünschnitt und Laub nehmen wir mit und entsorgen sie fachgerecht.
Aus einer Hand
Kombiniert mit Facility Management und Treppenhausreinigung: ein Partner für das ganze Objekt.
Ablauf
- Anfrage: Telefon oder Kontaktformular.
- Kostenlose Besichtigung: Wir sehen uns das Objekt an und klären Umfang, Rhythmus und Zeiten.
- Festpreisangebot: Klar kalkuliert, ohne versteckte Kosten.
- Start: Festes Team, fester Ansprechpartner, regelmäßige Qualitätskontrolle.
FAQ
Häufige Fragen zur Pflege der Außenanlagen
Wie oft wird der Rasen gemäht?
In der Wachstumsphase von April bis Oktober in der Regel alle ein bis zwei Wochen. Den Rhythmus legen wir im Pflegeplan fest.
Wann dürfen Hecken geschnitten werden?
Ein starker Rückschnitt ist vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch in der Vegetationszeit zulässig. Wir halten die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz brütender Vögel ein.
Nehmen Sie den Grünschnitt mit?
Ja. Die Entsorgung von Grünschnitt, Laub und Unkraut ist Teil unserer Leistung.
Pflegen Sie auch Privatgärten?
Ja. Neben Wohnanlagen und Gewerbeobjekten übernehmen wir auch die regelmäßige Pflege von Privatgärten in Ihrer Region.
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Kostenlose Besichtigung vor Ort. Sie erhalten ein Festpreisangebot, unverbindlich.